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   BPatG, 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18   

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https://dejure.org/2020,48017
BPatG, 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18 (https://dejure.org/2020,48017)
BPatG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18 (https://dejure.org/2020,48017)
BPatG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 35 W (pat) 412/18 (https://dejure.org/2020,48017)
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  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18
    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Anspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus BPatG, 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18
    Denn zur Ermittlung der technischen Lehre, auf die das Schutzbegehren nach Auffassung des maßgeblichen Fachmanns abzielt, ist der Sinngehalt des Schutzanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Ergebnis der Erfindung leisten, unter Heranziehung der Beschreibung und Zeichnungen durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

    Auszug aus BPatG, 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18
    Nichts Anderes kann für Schutzansprüche eines Gebrauchsmusters gelten (vgl. BGH GRUR 2005, 754 - Knickschutz).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus BPatG, 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18
    Der Umstand, dass die Kenntnis eines technischen Sachverhalts bekannt ist und zum allgemeinen Fachwissen gehört, belegt noch nicht, dass es für den Fachmann auch nahegelegen hat, sich bei der Lösung eines bestimmten Problems dieser Kenntnis zu bedienen (vgl. BGH GRUR 2009, 743, 745 - Airbag-Auslösesteuerung).
  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus BPatG, 29.09.2020 - 35 W (pat) 412/18
    Vielmehr bedarf es für den Fachmann aus dem Stand der Technik einer Anregung, dort beschriebene Maßnahmen mit einer angemessenen Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems aufzugreifen und sie auf eine bekannte Vorrichtung anzuwenden (vgl. BGH GRUR 2012, 803, 807 - Calcipotriol-Monohydrat).
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